Das BSG (28.6.22, B 12 3/20 R) hat entschieden, dass auch Musikschullehrer, die über Jahre als freie Honorarkräfte tätig waren, in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen können. Besonders relevant ist dieses Urteil für Bildungseinrichtungen, die Lehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigen, wie z. B. Musikschulen, Volkshochschulen und private Bildungseinrichtungen. Obwohl Lehrer und Dozenten als freiberuflich gelten können, zeigt dieses Urteil, dass bei einer engen betrieblichen ...
Unter dem etwas sperrigen Titel „Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer)“ befasst sich das FinMin Schleswig-Holstein (2.7.24, VI 3010 - S 2240 - 190) mit den ...
Ein Tarifvertrag darf den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen (LAG Düsseldorf 14.8.24, 14 SLa 303/24, Rev. zugelassen). Das Urteil ist zwar zu einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst ergangen, ...
Wenn ein Selbstständiger seine Tätigkeit dauerhaft am Sitz seines – einzigen – Kunden ausübt, ist nur die Entfernungspauschale anzusetzen (FG Rheinland-Pfalz 19.6.24, 1 K 1219/21, Rev. BFH VIII R 15/24).
Der diesjährige BMVZ-Praktikerkongress findet am 20.9.24 in Berlin statt und bietet Leitern medizinischer Versorgungszentren sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten ein praxisorientiertes Programm, das alle Facetten ...
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat verdeutlicht, dass es einem Steuerzahler nicht zum Nachteil gereichen darf, wenn ihm das FA eine unzutreffende Auskunft bezüglich des Vorläufigkeitsvermerks erteilt hat ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Durch die Definition des § 9 Abs. 6 S. 2 EStG wird klargestellt, dass eine kurzzeitige Ausbildung zur Rettungssanitäterin wegen § 32 Abs. 4 S. 2 EStG entgegen früherer Rechtsprechung des BFH nicht mehr einen Anspruch auf Kindergeld auszuschließen vermag (FG Rheinland-Pfalz 14.8.23, 4 K 1946/21, Rev. BFH III R 14/24).