Eine zu Unrecht gebildete Ansparrücklage ist vorrangig durch Änderung der Steuerfestsetzung des Jahres rückgängig zu machen, in dem die Rücklage gebildet wurde. Kann dieser Bescheid nach den Korrekturvorschriften der AO nicht mehr geändert werden, liegt eine rechtswidrig, aber wirksam gebildete Ansparrücklage vor, die gemäß § 7g Abs. 4 S.2 EStG a.F. i.V. mit § 7g Abs. 5 EStG a.F. spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend mit einem Gewinnzuschlag (6 %) ...
Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten ...
Erzielt ein in den Streitjahren als mittelbarer Unterauftragnehmer in dem EDV-Bereich Management von Konfiguration und Building tätiger und dabei mit der Entwicklung von Systemsoftware befasster Steuerpflichtiger ...
Buchhaltungsleistungen (Erfassen und Kontieren von Belegen, Vorbereitung der Abschlusserstellung) gehören nicht zu den Leistungen, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen der in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG genannten Berufe (hier: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) erbracht werden. Sie stellen auch keine ähnlichen Leistungen dar. Der Leistungsort richtet sich daher nach § 3a Abs. 1 UStG; die Buchhaltungsleistungen sind daher im Inland steuerpflichtig (BFH 9.2.12, V R 20/11).|
Sind die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule (Wing Tsun) umsatzsteuerbefreit? Handelt es sich bei der Kampfsportschule um eine berufsbildende Einrichtung? (FG Saarland 1.6.11, 2 K 1127/09, Rev.
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Bei der Anerkennung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung wird das verfügbare Nettoeinkommen des Steuerpflichtigen nicht durch geltend gemachte Investitionsabzugsbeträge gemindert; denn die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wird dadurch nicht beeinträchtigt (FG Niedersachsen 24.4.12, 15 K 234/11).