19.02.2013 · Fachbeitrag ·
Die Arztpraxis in der Insolvenz
Die Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin ist nach einer Entscheidung des BFH (18.9.12, VIII R 47/09) keine Masseverbindlichkeit. Das Gericht stellt klar, welche Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse und welche vom Insolvenzschuldner selbst zu begleichen sind und welche rechtliche Bedeutung eine vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der Arztpraxis hat. Nach einer Freigabe haftet der Arzt selbst für seine Verbindlichkeiten aus der Arztpraxis.
19.02.2013 · Fachbeitrag ·
Tarifbegünstigung
Die (unberechtigte) Kündigung eines üblichen Mandats- oder Beratungsvertrags führt bei einem Selbstständigen grundsätzlich nicht zu Einnahmen gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn er für den dadurch entgangenen ...
19.02.2013 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Schwimmunterricht und Aquafitness-Kurse sind mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern (FG Münster 26.10.12, 5 K 1778/09 U; Rev. zugelassen).
19.02.2013 · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung
Die pauschalen Tagessätze einer Privatklinik, die keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, sind in voller Höhe umsatzsteuerfrei (FG Baden-Württemberg 28.11.12, 14 K 2883/10. Rev. zugelassen).
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18.02.2013 · Fachbeitrag ·
Betriebskostenabzug
Fahrten, die vor und nach einem Mandantenbesuch zwischen Wohnung und Betriebsstätte durchgeführt werden, können nur nach den begrenzten Abzugsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG berücksichtigt werden ...
13.02.2013 · Fachbeitrag ·
Zahnarztpraxis
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt muss heute fast jeder Zahnarzt mindestens einmal in seiner beruflichen Laufbahn über sich ergehen lassen. Mit diesem Beitrag soll auf die speziellen Risiken einer ...
13.02.2013 · Nachricht · Einnahmen-Überschussrechnung
Auch bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG muss die vollständige Erfassung der (baren) Betriebseinnahmen nachvollziehbar dokumentiert und überprüfbar sein; andernfalls ist eine Schätzung zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Tageseinnahmen zwar in Kassenberichten erfasst wurden, sie sich aber nicht aus den festgehaltenen Anfangs- und Endbeständen der Kasse herleiten lassen, sondern zusammenhangslos neben diesen stehen (FG Niedersachsen 8.12.11, 12 K 389/09, NZB BFH X B 16/12).
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