Die Anerkennung von Räumen, die gemischt genutzt werden oder von Durchgangszimmern und Arbeitsecken als häusliches Arbeitszimmer ist nicht möglich. Nach wie vor besteht die Finanzverwaltung auf dem Abzugsverbot. Nun liegen zwei Entscheidungen des FG K öln vor, in denen die Richter den Ansatz von Aufwendungen zulassen, wenn die entsprechenden Zeitanteile der unterschiedlichen Nutzung glaubhaft gemacht werden. Beide Entscheidungen sind anhängig (BFH IX R 20/13 und BFH IX R 21/13).
Der GKV-Spitzenverband legt mit den Grundsätzlichen Hinweisen zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter vor, die den Begriff der hauptberuflich ...
Arbeitsverhältnisse mit den Eltern sind nicht anzuerkennen, wenn sie insbesondere wegen zusätzlicher Mehrarbeit nicht wie vereinbart durchgeführt werden und keine Aufzeichnungen über die tatsächlichen Arbeitszeiten ...
Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat zum 1.1.13 die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPIRiLi vom 20.12.2012) reformiert. Die jeweiligen Landes-KVen und die Krankenkassen mussten auf Basis dieser BPIRiLi die entsprechenden regionalen Bedarfspläne erstellen.
Eine Klage ist bereits gegen die Beratung im Richtgrößenprüfung zulässig; denn die Beratung ist eine Vorstufe zum Regress. Meinungsverschiedenheiten z.B. um Praxisbesonderheiten können so bereits ausgetragen ...
Ende 2011 wurde das BeitrRLUmsG, ein heimliches JStG 2011, verabschiedet und im Wege eines „Nichtanwendungsgesetzes“ die neue BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Erststudium oder eine ...
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Das Fahrtenbuch kann in vielen Fällen günstiger sein als der pauschale Ansatz der Ein-ProzentRegelung. Aber es ist auch sehr viel aufwändiger. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss das Fahrtenbuch ganz bestimmten inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen.