Klauseln in Arbeitsverträgen, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, Ziele für eine variable Vergütung einseitig festzulegen, sind unwirksam. Eine solche Regelung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Urteil stärkt die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern (BAG 3.7.24, 10 AZR 171/23, Urteil).
In dieser Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den ...
Eine Auflage zur Genehmigung einer Filiale gemäß § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, wonach die ärztliche Leitung des MVZ an mindestens zwei Werktagen in der Filiale tätig werden muss, ist nicht zulässig; denn eine ...
Die Sonderausgabe zum Thema „BAG im Lichte neuer Gesetze: Gestaltungsbedarf und -möglichkeiten durch KöMoG und MoPeG“ finden Sie ab sofort unter der Abruf-Nr. 50138125 .
Die Überlassung von Kühlräumen/Kühlzellen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten für die Trauerfeier stellen keine eigenständigen Hauptleistungen dar, die als Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 4 Nr. 12 S.
Vorbehaltlich der Beachtung des formellen Fremdvergleichs bei Gesellschafter-Geschäftsführern liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, soweit die Summe aus Versorgungszahlung und neuem Aktivgehalt das vor ...
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Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude ist der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern keine wesentlichen Zweifel an der Angemessenheit bestehen. Abweichungen von weniger als 10 % gegenüber einem Sachverständigengutachten seien dabei unbeachtlich (FG München 10.4.24, 12 K 861/19 ).