Die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Leistungen im Rahmen von Studien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind, ist weder klärungsbedürftig noch (abstrakt) klärbar (BFH 11.12.14, XI B 49/14).|
Steht fest, dass die Voraussetzungen für einen ingenieurähnlichen Beruf nicht gegeben sind, kann eine Wissensprüfung nicht begehrt werden (BFH 6.9.14, VIII R 8/12).
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a.eines zur erweiterten Honorarverteilung und eines zur Behandlung des wirtschaftlichen Vorteils einer Kassenzulassung.
Auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte werden dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig. Die Klinik muss daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen (LSG NRW 26.11.14, L 8 R 573/12).
Am 13.1.15 hat Bundesjustizminister Heiko Maas die Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt. Das Berufsrecht soll geändert werden, damit Syndikusanwälte auch künftig Mitglied in den ...
Wer mit einer Heilmethode wirbt, deren Wirksamkeit umstritten ist, muss auch die Gegenmeinungen darstellen. Wer mit positiven Kundenmeinungen wirbt, darf negative nicht benachteiligen. Beim Internetauftritt gilt, dass ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und somit äußerst praxisrelevant. Unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung (BMF 2.1.14, IV D 2 - S 7300/12/10002: 001) ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, in dem die Zuordnung insbesondere bei teilunternehmerisch genutzten Gebäuden thematisiert wird. Wichtige Aspekte unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Heilberufe werden nachfolgend dargestellt.