23.09.2014 · Nachricht · Entfernungspauschale
In mehreren Urteilen hat der BFH (9.6.11, VI R 36/10, BStBl II 12, 36; VI R 55/10, BStBl II 12, 38 und VI R 58/09, BStBl II 12, 34) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Dies gilt auch für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (FG Nürnberg 18.3.14, 1 K 1714/13; Rev. BFH VIII R 33/14).
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22.09.2014 · Nachricht · Anhängige Verfahren
Der BFH hat die anhängigen Verfahren für September mitgeteilt. Darunter sind auch für Freiberufler interessante Verfahren, so zu den Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der erweiterten Honorarverteilung und zu der ...
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19.09.2014 · Fachbeitrag ·
Oktober 2014
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
17.09.2014 · Fachbeitrag ·
Hausärzte
Hausärzte sind mit mehr als 40 % die größte Gruppe unter den niedergelassenen Vertragsärzten. Dennoch liegt ihr Anteil bei den Existenzgründungen bei nur 25,6 % in den Alten Bundesländern und 33,6 % in den Neuen. Diese und weitere interessante Einsichten vermittelt die jüngst veröffentlichte „Existenzgründungsanalyse für Hausärzte 2012“, deren wesentliche Ergebnisse in diesem Beitrag vorgestellt werden.
17.09.2014 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
Eine Vielzahl finanzgerichtlicher Urteile hatten auch im zweiten Quartal des Jahres 2014 wieder Probleme zum Gegenstand, die für die Beratung von Freiberuflern praxisrelevant sind und ggf. neue Rechtsentwicklungen ...
17.09.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Ist eine GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert, führt dies zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Zur bislang umstrittenen Frage der ...
17.09.2014 · Fachbeitrag ·
Zivilrecht / Vereinsrecht
Das OLG Hamm (30.7.14, I-8 U 10/14) hat einem Arzt und seiner Ehefrau umfangreiche Rechte auf Einsichtnahme in die Unterlagen eines Vereins zur Optimierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Palliativmedizin zugesprochen. Beide Vereinsmitglieder dürfen danach sämtliche Bücher und Urkunden des Vereins einsehen, zu denen auch die Mitgliederliste gehört.