Von Physiotherapeuten geleitete Kurse, die für eine als Verein organisierte Selbsthilfegruppe erbracht werden, sind nicht umsatzsteuerbefreit; es sei denn, die physiotherapeutische Leistung wäre insgesamt aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgt. Die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder hingegen können nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei sein (OFD NRW 7.10.14, Kurzinfo USt 14/2014).
Die Ausbildung von Blindenführhunden ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit (FG Münster 12.9.14, 4 K 69/14 G, Rev. nicht zugelassen).
Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt.
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin ist kein geldwerter Vorteil (FG Schleswig-Holstein 25.6.14, 2 K 78/13, Rev. BFH VI R 47/14).
Ein Fußballschiedsrichter übt selbst dann, wenn er international (und nicht nur national) tätig ist, keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus (FG Rhein-land-Pfalz 18.7.14, 1 K 2552/11, NZB BFH X B 123/14).
Der BGH lehnt den Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal ab. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien ...
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Der Cour d‘Appel de Mons (Belgien) hat dem EuGH Fragen zur möglichen umsatzsteuerbefreiten Beförderung von Organen und Proben vorgelegt, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung steht (EuGH C-334/15).