Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Form einer GmbH ist nach § 95 Abs. 2 S 6 SGB 5 a.F. verpflichtet, eine Bürgschaft vorzulegen. Die Bürgschaft dient als Ausgleich dafür, dass bei einer MVZ-GmbH kein Arzt als persönlicher Schuldner haftet. Das SG Hannover (2.9.15, S 78 KA 505/10) entschied nun, dass die alte Bürgschaftsurkunde nicht automatisch herausgefordert werden kann, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und der neu eintretende Gesellschafter eine weitere Bürgschaftserklärung abgibt.
Eine entsprechende Sorge äußert zumindest Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Demnach könnte ein Zahnarzt als Auftraggeber von Werk- oder Dienstleistungen auch für die Verpflichtungen des ...
Hat ein Vertragszahnarzt eine hälftige Zulassung, kann er auch eine zweite hälftige Zulassung erhalten, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt (BSG 11.2.15, B 6 KA 11/14 R).
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde aktualisiert (Abschn. 12.8 Abs. 2 UStAE). Begünstigt sind tätigkeits- und nicht personenbezogene Leistungen als Schausteller, die voraussetzen, dass der jeweilige Umsatz auf einer ambulanten, d.h. ortsungebunden ausgeführten schaustellerischen Leistung beruht. Unter die Steuerermäßigung fällt auch die Gewährung von Eintrittsberechtigungen zu Stadt- oder Dorffesten, die nur einmal jährlich durchgeführt werden und bei denen die schaustellerischen Leistungen ...
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber weitere Erleichterungen für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) umgesetzt. Die bislang obligatorische Bürgschaftserklärung (die ...
Das LAG Baden-Württemberg (11.9.15, 1 Sa 5/15) hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung eine Weiterbildungsplanung erstellen muss, die ...
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MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Von 2016 bis 2019 sollen jährlich 300 Mio. EUR in den geplanten Innovationsfonds fließen. 75 % der Mittel sollen auf die Förderung neuer Versorgungsformen und 25 % auf die Versorgungsforschung entfallen. Insgesamt sollen so die Versorgungslage verbessert und insbesondere neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, gefördert werden. Die Regelungen hierzu finden sich in den §§ 92a und 92b SGB V. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen für die Förderung.