Die OFD Frankfurt äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Leistungen bei Schönheitsoperationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütungen (OFD Frankfurt a. M. 8.7.15, S 7170 A - 69 - St 16).
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird das Tor zur ambulanten Ärzte-GmbH weit aufgestoßen. Bislang war es Ärzten weitgehend nicht gestattet, in der Rechtsform einer GmbH an der ambulanten Versorgung ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind für die Heilberufler-Beratung zwei Verfahren, eines zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten und ...
Die Abtretung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. an seinen Rechtsnachfolger verschafft diesem einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Dies beinhaltet einen den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. seinen Rechtsnachfolger bereichernden Lohnzufluss (FG Niedersachsen 10.3.15, 12 K 70/14, Rev. BFH VI R 30/15).
In einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung digitalisierte Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des ...
Dass der Kläger Freizeittaucher war, wirkte sich nur insofern auf die Wahl des Geschäftszwecks aus, als er einen Bereich gewählt hat, über den er in seiner Freizeit gewisse Kenntnisse erworben hatte.
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Wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Betätigung in einer Einzelpraxis bzw. in einer Berufsausübungsgemeinschaft und dem Tätigwerden als MVZ-GmbH bestehen bei der Umsatzsteuer hinsichtlich des Zeitpunkts der Fälligkeit der Umsatzsteuern sowie der Behandlung von eng verbundenen Umsätzen.