Um die materiell zutreffenden Ergebnisse der datenverarbeitungsgestützten Buchführung nicht wegen formaler Mängel zu gefährden, ist auf die Einhaltung der GoBD besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu richten. Die Überwachung der Aktualität der erforderlichen Unterlagen sowie die Kontrolle der tatsächlichen Durchführung der Prozesse sind eine betriebliche Daueraufgabe. In diesem Beitrag werden Hinweise zur Notwendigkeit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) bei in Zahnarztpraxen ...
Der Gewinn aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes ...
Um Praxisbesonderheiten darzulegen, sollte der Arzt nicht lediglich seine Behandlungsfälle auflisten und sie mit Diagnose sowie Behandlungs- und Verordnungsmaßnahmen erläutern. Denn er muss die speziellen ...
In einem Beschluss vom 9.11.21 hat der BGH einen Kaufvertrag über den „Patientenstamm“ einer Zahnarztpraxis wegen eines Verstoßes gegen das berufsrechtliche Verbot entgeltlicher Zuweisung für nichtig erklärt.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt —da es an einem Handelsgewerbe i. S. d. § 230 HGB fehlt— zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht (BFH 23.11.21, VIII R 17/19).