Eine überörtlich tätige Berufsausübungsgemeinschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn an einem Ort der BAG nur ein Arzt tätig ist, und genau dieser Arzt die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft nicht erfüllt und die übrigen Gesellschafter bezüglich dieses Standorts nicht leitend und eigenverantwortlich tätig sind (FG Münster, 28.11.21, 1 K 1193/18).
Wie ist das Honorar zu versteuern, das aus einem Vertrag zufließt, den der Auftraggeber vorzeitig gekündigt hat oder der einvernehmlich aufgehoben wurde? Muss auch auf den Honorarteil Umsatzsteuer abgeführt werden, ...
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 EStG) setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen ...
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet einen vorherigen gerichtlichen Hinweis gemäß § 76 Abs. 2 FGO, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das FG beabsichtigt, anstelle einer Schätzung anhand eines äußeren Betriebsvergleichs (Richtsatzschätzung) eine griffweise Hinzuschätzung in Gestalt eines – an die ...
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, ...
Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter ...
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Jenseits der Routine- und Zufallsprüfungen ist die Prüfungsbedürftigkeit das alleinige und ausschlaggebende sachliche Kriterium für eine anlassbezogene Prüfung eines Steuerpflichtigen und sowohl für die erstmalige Prüfungsanordnung als auch für weitergehende Anschlussbetriebsprüfungen der alleinige Entscheidungsmaßstab für die Ausübung des Auswahlermessens durch die Finanzverwaltung (FG Köln 9.10.20, 3 K 2390/18, NZB BFH VIII B 130/20).