Die Grundsätze des Urteils des BFH (3.7.14, V R 1/14) sind insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert (BMF 11.1.23, III C 2 - S 7200/19/10004 :005).
Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private ...
Einem Schreiben während der laufenden Betriebsprüfung zur Vorbereitung des Prüfungsberichts kommt kein Regelungscharakter i. S. d. § 118 S. 1 AO zu. Es handelt sich daher nicht um einen Verwaltungsakt (FG Münster ...
Das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 3a SGB V) setzt Zulassungsbeschränkungen voraus. Werden diese unter Auflagen nach § 26 Abs. 1 BedarfsplRL durch den Landesausschuss aufgehoben, bestehen in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen mehr (LSG Nordrhein-Westfalen 11.5.22, L 11 KA 17/20).
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.1.23 die Anerkennungsvoraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer vereinfacht und gleichzeitig die bislang befristet geltende Homeoffice-Pauschale dauerhaft in das Gesetz ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
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Entnehmen Freiberufler aus ihrem Betrieb mehr, als an Gewinn erwirtschaftet und eingelegt wurde, kann es zu unliebsamen Steuerfolgen kommen. Aufgrund des § 4 Abs. 4a EStG ist dann ein Teil der eigentlich abzugsfähigen Schuldzinsen doch nicht abzugsfähig. Der Gewinn wird außerhalb der Gewinnermittlung erhöht. PFB stellt Ihnen die Regelung vor und beleuchtet dabei auch das neueste Urteil des BFH zur Thematik. Danach ist auch bei Freiberuflern periodenübergreifend zu ermitteln, ob Überentnahmen vorliegen.