Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt (BFH 23.11.22, VI R 50/20, VI R 51/20).
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen (hier: Treibstoffkosten) schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines ...
Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden. Der Hinweis auf dafür maßgebliche „Gründe der Vereinfachung“ bringt zum Ausdruck, dass sich die DRV sehenden ...
Eine Verabschiedung in den Ruhestand kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls als letzter Akt des aktiven Dienstes ganz überwiegend beruflichen Charakter haben (vgl. BFH-Urteil 11.1.07, VI R 52/03, BStBl II 07, 317, Rz. 43; FG Nürnberg 19.10.22, 3 K 51/22).
Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber den sonstigen Einkünften i. S. v. § 22 EStG vorrangigen Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 S. 1 HS. 1 bzw. S.
Die Online-Plattform ist berechtigt, allgemein zugängliche Daten von Ärztinnen und Ärzten auch ohne Zustimmung der Betroffenen auf der Plattform zu speichern, da ein Fall der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.1.19, XI R 15/16, BFHE 263, 543). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 1.1.03 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH 17.11.22, V R 23/20).