Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann zu prüfen, ob solche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort absetzbar sind oder ob sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nur über die Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Stellt sich diese Frage auch, wenn das Gebäude vom künftigen Erwerber vor dem Erwerb renoviert/modernisiert wird?
Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es ...
Die Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14.12.20 unterliegt der Umsatzsteuer. Die Apotheker haben die Schutzmaskenpauschale als Gegenleistung für die ...
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen Ihre Mandanten aktuell und in sehr naher Zukunft Ihre Hilfe.
Die Prüfgremien müssen im Rahmen der Richtgrößenprüfung den Einwand eines Arztes, dass bestimmte verordnungsträchtige Diagnosen bei seinen Patienten häufiger vorkommen als bei der Fachgruppe, auch prüfen, wenn ...
Laut Urteil des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) sind die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige als Betriebseinnahmen anzusehen. Der Sachverhalt bezieht sich auf ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
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SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Honorarkürzungen gemäß § 291 Abs. 2b S. 9 SGB V können Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen auferlegt werden, wenn sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (SG München 18.9.23, S 38 KA 5087/23). Honorarkürzungen bei Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur sind gesetzlich verpflichtend (§ 291 Abs. 2b S. 9 SGB V) und bieten keinen Raum für Ermessensentscheidungen oder die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten. Diese Kürzungen sind gesetzlich festgelegt ...