Das BVerfG (28.11.23, 2 BvL 8/13) hat entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit danach beteiligungsidentische Personengesellschaften von Übertragungen von Wirtschaftsgütern zum Buchwert ausgeschlossen werden Der Gesetzgeber hat rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.00 eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der Fassung des UntStFG bleibt bis zu deren Inkrafttreten mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift auch für ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Über die Frage, wie bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, der ...
Bezieht ein Freiberufler mit steuerpflichtigen Umsätzen Leistungen für Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn ein vorrangiges unternehmerisches Interesse an der Veranstaltung besteht oder wenn sich diese lediglich als Aufmerksamkeit darstellt. Eine Aufmerksamkeit liegt vor, wenn die Kosten einer Feier nicht höher sind als 110 EUR pro Teilnehmer. Der Betrag von 110 EUR ist für umsatzsteuerliche Zwecke als Freigrenze und nicht als Freibetrag zu verstehen. Es besteht also nur ...
Das BVerfG (7.11.23, 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) hat die zwei Verfassungsbeschwerden, die sich auf die Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung in den Jahren 2008 bzw.
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a.
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Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts ist kein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG, sondern ein von dieser Vorschrift nicht erfasster veräußerungsähnlicher Vorgang (FG Münster 12.12.23, 6 K 2489/22 E) .