27.06.2024 · Nachricht · Künstlersozialversicherung
Der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung unterliegen selbstständige Künstler und Publizisten. Künstler in diesem Sinne ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. In drei Entscheidungen äußerte sich das BSG zur Künstler-/Publizisteneigenschaft einer Hochzeitsrednerin und Zeremonienleiterin, einer Tattookünstlerin und einer ...
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20.06.2024 · Urteilsbesprechung ·
Gewinnermittlung
Bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires ist eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich. Es gilt daher das Abzugsverbot aus § 12 Nr. 1 EStG für Kosten der ...
20.06.2024 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Das BMF hat aktuell zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und dabei eine wichtige Frist zur Nichtbeanstandung derzeit ...
20.06.2024 · Nachricht ·
Juni 2024
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
17.06.2024 · Fachbeitrag ·
Umwandlungssteuerrecht
Der steuerliche Übertragungsstichtag bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG in Abhängigkeit vom Bilanzstichtag der Bilanz, die der Verschmelzung zugrunde liegt. Eine hiervon abweichende Vereinbarung des ...
14.06.2024 · Nachricht · Minijob
Ein Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter ist, kann keine geringfügige Beschäftigung ausüben. Für sein Gehalt muss die Lohnsteuer individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet und ...
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13.06.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.24 wurde die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ab dem 1.1.24 von 600 EUR auf 1.000 EUR erhöht (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Falls die Gewinne höher sind als 999,99 EUR, müssen sie in vollem Umfang versteuert werden. Werden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und hat jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu.
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