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Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und seinem Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler ist gespickt mit wertvollen Tipps u. a. zu Kryptowerten, zur Kleinunternehmerregelung und zur steuerliche ...
Die für eine kommunalpolitische Tätigkeit gezahlten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gehören zum Arbeitseinkommen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 SGB IV und daher unterliegt der Gewinn aus dieser Tätigkeit ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit ...
Das FG Berlin-Brandenburg (5.11.24, 8 V 8118/24, Beschluss) hat zur Anwendung der Körperschaftsklausel bei unechter Realteilung entschieden. Demnach erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Wortlaut des § 16 Abs.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen und anderen „Vorauszahlungen“ im Rahmen der Ermittlung der tatsächlichen Kosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 EStG (Reisekosten) geändert und verlangt nunmehr, dass eine Verteilung auf die Laufzeit des Leasingvertrags vorzunehmen ist (BFH 21.11.24, VI R 9/22).