Trägt der Patient die Kosten für eine Anschlussbehandlung selbst, dann waren die Kosten dafür bislang von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings wird diese Rechtsauffassung schon seit dem vergangenen Jahr von der Finanzverwaltung nicht mehr vertreten. Nun hat das BMF (19.6.12, IV D 3 - S 7170/10/10012) den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bei Leistungen von Heilpraktikern und Gesundheitsfachberufen entsprechend angepasst.
Die Bearbeitung von Fördermittelvorgängen durch den ehemaligen Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf der Grundlage eines Werkvertrags ist eine selbstständige Tätigkeit i.S.
Eine für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG notwendige ärztliche Verordnung ist auch in Form einer Sammelverordnung denkbar, in der eine Heilmaßnahme für mehrere Patienten gleichzeitig verordnet wird.
Ein Verlust, der sich beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung ergibt, kann mangels einer gesetzlichen Regelung nicht auf drei Jahre verteilt werden (FG Berlin-Brandenburg 23.9.09,
14 K 925/05, Rev. BFH VIII R 17/10).
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Rechtsprechung Merkmale der Ausbildung (z.B. den für viele Katalogberufe typischen Abschluss eines Studiums) und der Kenntnisse zur Bestimmung des „ähnlichen ...
Entgegen der Auffassung des BMF (17.11.05, IV B 2 - S 2144 - 50/05, Tz. 27) können Schuldzinsen auch dann unbegrenzt abgezogen werden, wenn die Aufwendungen über ein Kontokorrentkonto finanziert werden und dadurch auf ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Schließt ein Sportverein einen Vertrag mit einem Sportler, wonach der Sportler für den Verein bei Wettkämpfen antreten soll, richtet es sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, ob der Sportler als Arbeitnehmer anzusehen ist (FG Sachsen-Anhalt 30.11.11, 2 K 49/07; Rev. zugelassen).