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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Jahressteuergesetz 2013, Unternehmenssteuerreformgesetz

    | Gestern hat der Finanzausschuss des Bundestags seine Beschlussempfehlung für das Jahressteuergesetz 2013 und für das Unternehmensteuerreformgesetz abgegeben. Die Beschlussempfehlungen beider Gesetze werden voraussichtlich heute, am 25.10.12, vom Bundestag beschlossen. Ob der Bundesrat dem JStG 2013 am 23.11.12 zustimmen wird, ist aber unklar, da zahlreiche Bundesratsvorschläge noch nicht im JStG 2013 enthalten sind. |

     

    Die Übersicht der noch nicht enthaltenen Vorschläge finden Sie hier.

     

    Sollte der Bundesrat dem JStG 2013 seine Zustimmung verweigern, wird es wohl zu einem Vermittlungsverfahren kommen, in dem doch noch zahlreiche Gesetzesvorschläge des Bundesrats umgesetzt werden können. Vom Bundesrat wurden bereits im Sommer 65 Änderungsvorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, so u.a. die Einführung einer Lohnsteuernachschau (§ 42g EStG).

     

    Die Übersicht der im Entwurf des JStG 2013 enthaltenen Punkte finden Sie hier.

     

    Hauptbestandteile des im August veröffentlichten Unternehmensteuerreformgesetzes waren neben der Erhöhung des Verlustrücktrags von derzeit 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro und der Reform der Reisekosten vor allem Änderungen der Organschaftsregelungen.

     

    Die Übersicht der im Entwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes enthaltenen Punkte finden Sie hier.

     

    Quelle: eNewsletter TAX, 24.10.12 (Ernst & Young)

    https://emeia.ey-vx.com/exchange-sites/660/5744/october-2012/enewsletter---24-10-2012.asp?intEmailHistoryId=18870920&intEmailListId=23352&intEmailId=15621424&intExternalSystemId=0

    Quelle: ID 36378860