Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt kann in Zeiten der Erziehung von Kindern einen Entlastungsassistenten bis zu 36 Monaten beschäftigen. Der Zeitraum bezieht sich auf die Dauer der Vertretung, nicht auf das Lebensalter des Kindes (LSG Nordrhein-Westfalen 27.2.13, L 11 KA 8/13 B ER).
Das FG Niedersachsen (14.3.13, 5 K 9/11, Rev. zugelassen) hat der Klage einer Arztpraxis für Reproduktionsmedizin stattgegeben und entschieden, dass die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen auch dann als ...
Der BFH (20.2.13 XI R 26/10) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend ...
Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar (FG Münster 12.3.13, 15 K 3276/10 U, Rev. zugelassen).
Das FG Münster hat selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist nach Ansicht des Gerichtes ...
Ein Podologe verfügt im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum ...
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Zu einer Vorlage aus Schweden hat der EuGH entschieden, dass Schönheitsoperationen nicht per se umsatzsteuerbefreit sind. Die Befreiung gilt nur für den Fall, dass der Eingriff von fachlich befähigtem Personal vorgenommen wird und medizinisch-therapeutisch indiziert ist und nicht für Eingriffe mit kosmetischem Ziel. Auf die subjektive Vorstellung der Person, an der der Eingriff vorgenommen wird, kommt es dabei nicht an (EuGH 21.3.13, C-91/12).