In zwei Entscheidungen hat der BFH Regeln aufgestellt, wie mit der Optionserklärung zur Regelbesteuerung eines Kleinunternehmers im Fall der irrtümlichen Abgabe (BFH 24.7.2013, XI R 14/11) und der Beschränkung auf einen Unternehmensteil (BFH 24.7.13, XI R 31/12) zu verfahren ist.
Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 1.1.05, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem ...
Eine Apotheke darf für eine “Kunden werben Kunden”-Aktion Einkaufsgutscheine ausgeben, wenn die Gutscheine nur für rezeptfreie Produkte einlösbar sind und deren Wert 5 EUR nicht übersteigt. Insoweit handelt es ...
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass die Gesamtvergütung wird um einen Betrag zwischen 590 und 800 Mio EUR steigen wird.
Teilt eine onkologische Gemeinschaftspraxis mit Einverständnis ihrer Tumorpatienten die Tumorfälle der Krankenkasse zum Aufbau einer Tumorstatistik mit, sind die aus der Zuarbeit zur Datenbank erzielten Umsätze nicht ...
Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige unbezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Der Ausschluss der Abgeltungsteuer, wenn Gläubiger und Schuldner der steuerpflichtigen Kapitalerträge „einander nahestehende Personen“ sind, soll missbräuchliche Gestaltungen vermeiden. Daher führt nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und -nehmer zur Besteuerung mit dem progressiven Steuersatz (FG Münster 20.9.13, 4 K 718/13 E, Rev. zugelassen).