Durch das zum 1.8.13 in Kraft getretene ANSG (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz) soll die unterschiedliche Belastung der Apotheken durch Notdienste ausgeglichen werden. Für jeden geleisteten Notdienst erhalten die Apotheken einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds des Deutschen Apothekerverbands e.V., dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF, www.dav-notdienstfonds.de ). Das Verfahren hat in der Praxis zu einer großen Verunsicherung der Apotheker geführt, weswegen es hier nochmals erläutert werden soll.
Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der erweiterte Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KVZ) Schleswig-Holstein gehören zu den nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit und nicht zu den ...
Eine aktuelle Verfügung der OFD Frankfurt (10.4.14, S-7170 A – 59 – St 16) listet die anerkannten und nicht anerkannten Tätigkeiten auf und geht auf das Erfordernis einer ärztlichen Verordnung für ...
Ob „Überwindung der Sektorengrenzen“ oder „Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor“ – Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, Apothekern sowie Sanitätshäusern sind erklärtes gesetzgeberisches Ziel. Rechtlich gilt aber: Zulässig ist nur, was ausdrücklich erlaubt ist. Bei einem von konkurrierenden Apothekern klageweise geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch hat sich der BGH zu erlaubten Teilnahmeformen von Apothekern am ...
Abhängig beschäftigte Rechtsanwälte sind nicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien (BSG 3.4.14, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Darunter sind zwei, die für Freiberufler von Interessen sind. Der BFH muss sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Laborleistungen (Fremdhistologien) ...
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Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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(Zahn-)Ärzte können mit Pflegeheimen entgeltliche Kooperationsvereinbarungen schließen, die z.B. regelmäßige Visiten, Rufbereitschaften, Unterweisung des Heimpersonals, Konzipierung und Durchführung von internen Heim-Fortbildungsangeboten u.ä. Leistungen umfassen (§ 119b Abs. 1 S. 1 SGB V). Diese Leistungen fallen nach Meinung der Finanzverwaltung nicht insgesamt unter § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, sondern nur soweit sie den (zahn-)ärztlichen Heilbehandlungsleistungen zuzuordnen sind (FinMin ...