Wer im Rentenalter ein Studium aufnimmt, tut dies üblicherweise nicht, um eine neue Einkünftequelle zu erschließen. Vielmehr dient das Studium privaten Neigungen. Eindeutig ist, dass mangels Absicht zur Einkünfteerzielung kein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht kommt, selbst wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Aber sind die Aufwendungen wenigstens als Sonderausgaben, d. h. als Ausbildungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG absetzbar?
Nach der Sommerpause haben Dietrich Loll und seine Co-Moderator Steffen Pasler wieder viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen.
Rentner, die Zuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, müssen aufpassen: Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (10.7.24, 4 K 21/22) mindern diese steuerfreien ...
Das BMF (8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080) hat ausdrücklich darauf hingewiesen: Die Aufbewahrungsfristen für umsatzsteuerliche Aufzeichnungen – insbesondere nach § 22 Abs. 1 UStG – bleiben unverändert bei zehn Jahren. Damit ist die im Handels- und Steuerrecht seit dem IV. Bürokratieentlastungsgesetz geltende Verkürzung der Frist für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) auf acht Jahre nicht eins zu eins auf die umsatzsteuerlichen Dokumentationspflichten übertragbar.
In dieser Rubrik weisen wir Sie regelmäßig auf anstehende IWW-Webinare hin. Neu im Angebot sind ab sofort zwei Webinare zu Dauerbrennern in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsberatung, nämlich Neues ...
Das SG München (29.4.25, S 56 KA 325/22). hat das Geschäftsmodell eines Unternehmens, das Videosprechstunden bei Ärzten vermittelt, stark beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen mit irreführenden ...
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Die Gewährung der Corona-Soforthilfe im Jahre 2020 stand unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung. Wenn die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, stellt sich bei Einnahmen-Überschussrechnern die Frage, ob sie 2020 als Betriebseinnahme zu versteuern ist und im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Oder ob sie wegen des des von Anfang an bestehenden Rückzahlungsvorbehalts 2020 außer Ansatz bleiben kann. Das FG Niedersachsen(13.2.24, 12 K 20/24) neigt der ersten Lösung zu, ...