Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn er vom FA ohne Antrag des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird und er dagegen nicht vorgeht. Kann der Steuerpflichtige indes die Berücksichtigung des nicht beantragten Freibetrags erst gar nicht erkennen, tritt keine Verbrauchswirkung ein (FG Köln 20.3.24, 9 K 926/22). Dieses Urteil ist von Bedeutung, weil es einerseits rein steuerlich und verfahrensrechtlich vorteilhaft sein, andererseits einen steuerlichen Berater aber vor ...
Das FG Schleswig-Holstein (10.7.24, 2 K 14/23) hat klargestellt, dass Mitunternehmer einer Personengesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Wahlrecht zur Übertragung oder Auflösung von Rücklagen gemäß § 6b EStG ...
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Informationen zu ...
Die Verfügung der OFD Frankfurt/M. (29.1.25 - S 2246 A - 00012-0357 - St 214) greift Fälle auf wie die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V (Hausarztmodell), und die besondere Versorgung nach § 140a SGB V (§ 73c SGB V a. F. und § 140a SGB V a. F. Sie geht aber auch auf die Anstellung fachfremder oder fachgleicher Ärzte ein. Tenor ist in allen drei Fällen, dass sich die Verwaltung eine eingehende Prüfung der individuellen Sachverhalte vorbehält.
Der BFH (22.1.25, XI R 9/22) hat entschieden, dass Reitunterricht, der primär der Freizeitgestaltung dient, umsatzsteuerpflichtig ist. Nur Angebote mit klarer Berufsorientierung können von der Steuer befreit werden, ...
Der BFH (19.12.24, V R 10/22) hat entschieden, dass ärztliche Heilbehandlungen im Krankenhaus steuerfrei sein können, selbst wenn sie von einer GmbH erbracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die ...
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Besondere Schwerpunkte sind die Gesetzesänderung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten und die BAG-Entscheidung zur Kündigung per Einwurfeinschreiben. Außerdem werfen sie einen Blick auf aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs, die praxisrelevante Klarstellungen zu Umwandlungen und Windenergieverträgen thematisieren. Hören Sie rein, um wertvolle Einblicke in ...