Die Opfergrenze zur Beurteilung einer Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ist bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden nach einem Drei-Jahresdurchschnitt zu ermitteln um Schwankungen auszugleichen (BFH 28.4.16 VI R 21/15).
Die im Rahmen von therapeutischen Maßnahmen erbrachten Leistungen nach der Tomatis-Therapie sind umsatzsteuerpflichtig, da sie keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit darstellen (FG Hamburg 17.3.16, 2 K 263/14).
Eine private Krankenanstalt, die weder Einrichtung des öffentlichen Rechts noch nach § 108 SGB V zugelassen ist, kann nach Unionsrecht steuerfreie Leistungen erbringen (FG Köln 13.4.16, 9 K 3310/11, Rev. zugelassen).
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die beiden Verfahren zur Umsatzsteuerbefreiung von Laborleistungen als Heilbehandlungen.
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten ist auch möglich, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage aus dem Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten und später in ein anderes ...
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Die beharrliche Nichterfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht rechtfertigt die Entziehung der Zulassung. Ärztliche Fortbildungen, die nach der zweijährigen Nachfrist erbracht werden sind – wie auch schon vom Bundessozialgericht entschieden – im Gerichtsverfahren gegen die Entziehung der Zulassung nicht zu berücksichtigen (SG Marburg 23.5.16, S 12 KA 2/16).