Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Das BMF (6.10.17, IV C 6 - S 2145/07/10002:019) aktualisiert sein bisheriges Schreiben (BMF 2.3.11, IV C 6 - S 2145/07/10002, BStBl 11 I S. 195) zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Der BFH (11.10.17, XI R 23/15, Beschluss) hat Zweifel, nach welcher Norm von einem Laborarzt für ein privatrechtliches Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und ...
Das BMF (8.12.17, III C 3 - S 7172/09/10003) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an. Es vollzieht damit eine seit 1.1.17 gültige Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach, die jedoch lediglich redaktioneller Natur war und keine materiell-rechtlichen Auswirkungen hatte. Betroffen sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (vormals: „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ bzw. „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach § 45b SGB XI).
Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. mit § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen bestehen, ...
Die Anwesenheit eines Arztes bei einer Veranstaltung, die diesem vom Veranstalter pauschal stundenweise vergütet wird, ist nach Auffassung des FG Köln nicht gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, da es ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Bildet der Steuerpflichtige eine Rücklage nach § 6b EStG , ist diese innerhalb einer Vierjahresfrist auf angeschaffte Ersatzwirtschaftsgüter übertragbar. Diese Frist verlängert sich bei neu hergestellten Gebäuden auf sechs Jahre, wenn mit ihrer Herstellung vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs begonnen worden ist. Das FG München (14.2.17, 6 K 2143/16, Rev. BFH X R 7/17, ) hat hierzu nun entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn sich die Bauplanung bei Ablauf ...