Arbeitet ein angestellter Mitarbeiter nach der Eigenkündigung als freier Mitarbeiter weiter, hat die zuvor ausgeübte abhängige Beschäftigung keine Indizwirkung dafür, ob die weitere Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, wenn die freie Mitarbeit dem Aufbau einer eigenen Existenz dient (LSG Rheinland-Pfalz 12.12.17, L 6 R 133/17).
Die Genehmigung zur Anstellung eines angestellten Arztes nach § 95 Abs. 9 SGB V wurden von den Zulassungsausschüssen dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG erteilt. Die Arztstelle war also dem einzelnen ...
Ärzte und Zahnärzte sollen stärker geprüft werden. Was sind die wichtigsten Prüffelder der Außenprüfung? Und wie bereitet man sich am besten darauf vor?
Nach § 32 Abs. 1 S. 1 BO-Ärzte ist es Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Anwendungsbeobachtungen. Eine unangemessen hohe Vergütung je Anwendungsbeobachtung verstößt gegen das ...
Am 1.1.18 gab es 1,4 Mio. Freiberufler in Deutschland (Vorjahr: 1,38 Mio.) Dies entspricht einem Zuwachs von +1,8 %. Zwischen 2000 und 2010 lagen die jährlichen Zuwachsraten noch bei etwa 5 %. Seither ist die ...
Die Kommission hat mit Erfolg ein Verfahren vor dem EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt, weil § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG die Umsatzsteuerbefreiung für Kostenteilergemeinschaften ausschließlich auf ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Arbeitet ein angestellter Mitarbeiter nach der Eigenkündigung als freier Mitarbeiter weiter, hat die zuvor ausgeübte abhängige Beschäftigung keine Indizwirkung dafür, ob die weitere Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, wenn die freie Mitarbeit dem Aufbau einer eigenen Existenz dient (LSG Rheinland-Pfalz 12.12.17, L 6 R 133/17).