Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Liebe Leserin, lieber Leser, die Digitalisierung ist in vollem Gange und birgt für Ihren Berufsstand viele Chancen, aber auch einige Risiken. Die BStBK wirbt seit Jahren dafür, das Dienstleistungsfeld der ...
Es liegt kein Widerspruch der europäischen Niederlassungsfreiheit vor, wenn nationales Recht zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft als Geschäftsführer oder Gesellschafter einen Steuerberater fordern (FG Hamburg 11.7.18, 6 K 84/18, NZB BFH VII B 143/18).
Verwaltet ein Apotheker seinen Warenbestand unter Einsatz eines Warenwirtschaftssystems, ist er im Rahmen einer Betriebsprüfung verpflichtet, dem Betriebsprüfer die mit einem Datenverarbeitungssystem verwalteten ...
In der Praxis herrscht Methodenvielfalt. Es besteht jedoch dahingehend Einigkeit, dass das modifizierte Ertragswertverfahren zumindest in Streitfällen vor Gericht Anerkennung findet.
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
SteuerPraxis KI: das Workflow-Tool für die Steuerberatung
Gewinnen Sie wertvolle Zeit mit SteuerPraxis KI. Der smarte, auf Steuerthemen spezialisierte KI-Assistent liefert Ihnen sekundenschnell zuverlässige Antworten. Auf Basis des Praxiswissens von Erich Schmidt Verlag, Lefebvre Stollfuß, IWW Institut und juris verwendet er garantiert geprüfte Quellen.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Die Leistung eines Trauerredners/Hochzeitsredners ist weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten) noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen) ermäßigt zu besteuern - es sei denn, die Tätigkeit ist als die eines ausübenden Künstlers anzusehen. Dann kann im Hinblick auf das Urteil des BFH (3.12.15, V R 61/14), der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden sein ...