Ist im privaten Wohnhaus ein Raum als Behandlungsraum eingerichtet, sind die Aufwendungen unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Beschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten nicht. Ebenfalls ist es unerheblich, dass der Raum nur über den privaten Hausflur betreten werden kann und die Zugänglichkeit für Patienten eingeschränkt ist (BFH 29.1.20, VIII R 11/17).
Bei Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) muss das entsprechende Wirtschaftsgut (nahezu) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Wurde ein IAB für einen Firmen-Pkw gebildet, geht die Betriebsprüfung ...
Angefangene Arbeiten sind innerhalb der Bilanz zu aktivieren. Dies gilt auch für Honoraransprüche, soweit bereits ein Vergütungsanspruch vor dessen Fälligkeit entstanden ist. Insoweit hat sich ein zu aktivierendes ...
Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten gemeinschaftlich auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus eine Fotovoltaikanlage als GbR, hat regelmäßig keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Gewinneinkünfte zu erfolgen. Dies gilt unerheblich davon, ob die GbR die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwendet oder als regelbesteuernde Unternehmerin tätig wird (BFH 6.2.20, IV R 6/17).
Unternehmer, die im Jahr 2017 einen IAB gebildet haben, müssen regulär bis zum 31.12.20 investieren, sonst wird der IAB im Jahr der Bildung rückgängig gemacht und es kommt zu einer Steuernachzahlung für 2017, die ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Nein. Aus dem Umstand, dass die KV über einen längeren Zeitraum die Abrechnung bestimmter Leistungen nicht beanstandet hat, erwächst kein Recht und kein Vertrauensschutz, auch in Zukunft entsprechend abrechnen zu dürfen (BSG 2.03.96, 6 RKa 34/95; LSG Baden-Württemberg 16.3.16, L 5 KA 169/14). Dies gilt erst recht, wenn die Abrechnung eines Praxisvorgängers über längere Zeit unbeanstandet blieb. Es entsteht auch kein Vertrauensschutz dadurch, dass die KV im Zusammenhang mit der Zulassung/Ermächtigung um ...