Wird ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört, nach § 20 Abs. 1 UmwStG und mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG in eine weitere Kapitalgesellschaft eingebracht, stellt sich die Frage nach den Steuerfolgen für eine zuvor im Rückwirkungszeitraum von der GmbH an das Einzelunternehmen (Einbringenden) vorgenommene Gewinnausschüttung. Das FG Münster (11.10.19, 10 K 2506/17 Kap, EFG 19, 2015; Rev. BFH VIII R 35/19, ...
Werden gezahlte Kirchensteuern in einem späteren Jahr erstattet, sind diese mit den in diesem Jahr gezahlten Beträgen zu verrechnen. Übersteigen die Erstattungen die Zahlungen, ist der Erstattungsüberhang nach ...
Wird eine vermietete Ferienwohnung innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG veräußert („Zehn-Jahres-Frist“), unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Wird Inventar ...
Nach einer Entscheidung des FG Münster (15.2.19, 14 K 2122/16 E, EFG 20, 629; Rev. BFH VIII R 9/20, Einspruchsmuster ) können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind, nicht mehr geändert werde. Das FG geht davon aus, dass es sich bei der Doppelfassung ...
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Zulassungsentziehung kann der Umstand, dass die Entziehung zu einer Lücke in der vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung führen könnte, keine ...
Ein Steuerberater übt dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn er nach dem zugrunde liegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei ...
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Die Umsatzsteuerbefreiungsnorm für Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten – § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG – wurde redaktionell berichtigt. Durch die Neufassung wird eine vollständige Umsetzung des Artikels 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter die Buchstaben b, g, h und i des Artikels 132 Abs. 1 MwStSystRL genannten ...