27.09.2017 · Nachricht aus PBP · Haftung
Wird zwischen Planer, Haftpflichtversicherung und Auftraggeber ein allgemeiner Schriftverkehr geführt, in dem sich der Planer aus Kulanzgründen bereit erklärt zu prüfen, ob der vom Auftraggeber vorgeworfene Planungsmangel vorliegt, wird dadurch die Verjährung nicht gehemmt. Das hat das OLG München entschieden.
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27.09.2017 · Nachricht aus PBP · Haftung
Ist die (eingekaufte) Statiksoftware dafür verantwortlich, dass ein Tragwerksplaner den statischen Nachweis von Außenwänden falsch erstellt, muss er stutzig werden, wenn der Prüfingenieur diese statischen Berechnungen beanstandet. Plant er weiter und haben sich bestimmte Planungsfehler im Bauwerk manifestiert, ist der Planer schadenersatzpflichtig. Das hat das OLG Köln klargestellt.
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27.09.2017 · Fachbeitrag aus PBP · OLG Düsseldorf
Wie kann man Planungsänderungen abrechnen, wenn man sich mit dem Auftraggeber nicht auf die beste Methode – eine Pauschale – einigen konnte? Planerfreundliche Antworten auf diese Frage kommen vom OLG Düsseldorf.
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25.09.2017 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Der Bund wird voraussichtlich erster Anwender der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Ausschreibung von Planungsleistungen im Unterschwellenbereich. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Bundesbehörden angewiesen, die UVgO-Regeln ab 02.09.2017 anzuwenden.
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25.09.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Die erste BIM-Entscheidung ist da. Und sie ist für BIM-Planer positiv. Das LG Paderborn ist nämlich der Meinung: Planungsleistungen, die ein virtuelles Gebäudemodell nach der BIM-Methode enthalten, fallen selbst in den frühen Planungsphasen (Lph 1 bis 3) honorartechnisch nicht unter die Grundleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI. Grundleistungen und BIM sind also zwei Paar Schuh.
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25.09.2017 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Hat ein Bauherr, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, Leistungen an ausführende Unternehmen brutto bezahlt, mit denen Planungsmängel beseitigt worden sind, hat er Anspruch darauf, den Schaden brutto (also mit Umsatzsteuer) ersetzt zu bekommen. Das hat das OLG Köln klargestellt.
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20.09.2017 ·
Download aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 1/2
Beugen Sie sich einem Planungswunsch des Bauherrn, bleiben Sie trotzdem für die Planungslösung verantwortlich – und haften für etwaige Planungsmängel. Das hat das OLG Celle klargestellt. Ziehen Sie aus dieser Entscheidung die richtigen Schlüsse. Konkret: Unterbreitet Ihnen der Bauherr zu Planungsalternativen (in Lph 2 oder Lph 5) ungeeignete Vorschläge oder Wünsche, weisen Sie diese zurück. Tun Sie das am besten schriftlich und begründen Sie Ihr Tun. Nutzen Sie dafür nachfolgendes ...
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20.09.2017 ·
Download aus PBP · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · LPH 8/9
Den Bauablauf entscheidend beeinflussende, nicht kalkulierte Mehrmengen sowie Entwurfsänderungen können dazu führen, dass der ausführende Unternehmer nicht nur eine Verlängerung der vereinbarten Ausführungstermine verlangen sondern auch bauzeitbedingte Mehrkosten abrechnen kann. Das hat das OLG Dresden unter Billigung des BGH klargestellt. Nutzen Sie die Entscheidung für Ihre „Projektsteuerung“. Führen Sie dem Bauherrn die Folgen häufiger Änderungsanordnungen vor Augen, fördern ...
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20.09.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Um das Haftungsrisiko auf den Bauherrn verlagern zu können, müssen Sie dessen Mitwirkungspflicht aktivieren und ihn über risikobehaftete Entscheidungen oder Maßnahmen aufklären. Das gilt nach Auffassung des BGH auch, wenn der Bauherr fachkundig ist. Ziehen Sie für Ihre Auftraggeber-Beratung daraus die richtigen Schlüsse.
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20.09.2017 · Nachricht aus PBP · Strategie/BIM-Praxiswerkstatt
BIM ist in der Praxis noch nicht so recht ins Rollen gekommen. Das liegt weniger daran, dass in den Planungsbüros grundsätzliche Bedenken bzgl. des konkreten Nutzens von BIM bestehen. Es hakt an praktischen Dingen. Die Büros haben so viel zu tun, dass sie den Umstellungsaufwand scheuen. Das hat eine Studie von BauInfoConsult ergeben. Für BIM-Vorreiter ist diese „Marktträgheit“ aber auch eine Chance: Denn „der frühe Vogel fängt den Wurm“.
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