01.08.2001 · Fachbeitrag ·
Praxisorganisation, Teil 2
Die Ausführungen im ersten Teil
(Privatliquidation aktuell“ Nr. 6/2001) haben möglicherweise
„Laune“ gemacht, neue Checklisten anzulegen oder vorhandene
zu verfeinern. Falls Sie bisher nicht mit Checklisten gearbeitet haben:
Es geht Ihnen immer leichter von der Hand, je mehr derartige
arbeitserleichternde Aufstellungen vorhanden sind. Die vorgestellten
Beispiele sind nur als Anregung zu verstehen - sie müssen
dem Praxisstil, den Arbeitsabläufen sowie der Qualifikation und
Erfahrung der ...
01.08.2001 · Fachbeitrag ·
Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 19
Bei kaum einer anderen häufig berechneten
Gebührenziffer kommt es so oft zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen Kostenerstatter und Patient bzw. dessen Zahnarzt wie bei der
GOZ-Nr. 307 (Excision von Schleimhaut oder ...
01.08.2001 · Fachbeitrag ·
Recht
Das vertragliche Auskunftsrecht des Versicherers
nach § 9 Abs. 2 MB/KK bzw. der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen des Versicherers geht auf die gesetzliche
Regelung des § 34 VVG zurück, wonach der Versicherer ...
01.08.2001 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Das Amtsgericht Marburg hat mit Urteil vom 9. Juli
2001 - Az: 10 C 1636/99 (81) - auf Grund einer gegen die private
Krankenversicherung gerichteten Klage einer Patientin zur Streitfrage
Stellung genommen, ob das im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich
geltende „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis“ (BEL)
von einer privaten Krankenversicherung als Abrechnungsgrundlage
für zahntechnische Laborkosten herangezogen werden kann. Der
Richter schloss sich in seiner aktuellen Entscheidung der ...
01.07.2001 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Nachfolgend beantworten wir wiederum einige Fragen von allgemeinem Interesse.
01.07.2001 · Fachbeitrag ·
Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 18
Eine Streitfrage, bei der es immer wieder zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen Zahnärzten und privaten
Kostenerstattern kommt, ist die Berechnung der GOZ-Nrn. 801 bis 810
ohne vorausgehenden Ansatz der Nr. 800.
01.07.2001 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel
Im Oberkiefer stellt sich dem Behandler nach
klinischer Befundaufnahme und Auswertung der Röntgenaufnahmen
folgende Situation dar: Es fehlen im Oberkiefer die Zähne 15, 16,
18, 25, 26, 28. Im Unterkiefer fehlen 38, 48. Die Zähne 14, 17,
24, 27 weisen keine Behandlungsbedürftigkeit auf. Nach eingehender
Beratung wird dem Patienten folgender Therapieplan vorgeschlagen:
Implantate bei 15, 16, 25, 26. In regio 16 muss auf Grund des geringen
Knochenangebotes eine Augmentation mit Knochenersatzmaterial ...