Eine bei der AOK Rheinland-Pfalz versicherte Patientin beantragte Auskunftserteilung darüber, ob und welche über sie gespeicherten Sozialdaten die AOK an welche Empfänger mit welchen Medien weitergegeben habe. Die Patientin behauptete, die AOK habe die medizinischen Daten über das Internet versandt, medizinische Daten an eine Stadtverwaltung weitergegeben und Daten ohne Erlaubnis an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Da die AOK sich weigerte, die Auskünfte zu erteilen, reichte die Patientin Klage ein.
Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) handelt rechtmäßig, wenn sie bei zahnärztlichen Praxisgemeinschaften Doppelabrechnungen auf höchstens fünf Prozent der Behandlungsfälle begrenzt (Az: B 6 KA 36/11 R).
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In diesem Beitrag geben wir Ihnen Antworten auf einige Fragen, die uns in den letzten Wochen erreicht haben.
Zum 31. Dezember 2012 stellt die Deutsche Post ihr Produkt „Infobrief“ ein. Damit entfällt für Zahnarztpraxen die Möglichkeit, geringe Stückzahlen inhaltsgleicher Briefe zu einem günstigen Portopreis zu versenden. Zusätzlich will die Post das Briefporto für Standard- und Maxibriefe erhöhen.
Im der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde die Patientin in den Jahren 2000 bis 2006 an den Zähnen 27 und 37 prothetisch versorgt (Einbringung einer Kunststofffüllung und später deren Ersatz durch ein ...
Die unterschiedlichen Methoden zur Diagnostik der Karies – wie die Untersuchung mit einer Sonde, Röntgendiagnostik sowie die relativ neue Methode der Laserfluoreszenzmessung und „Kariesdetektor“, auch „FACE ® ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Offene Fragen zur ePA? AAZ löst aktuelle Praxisprobleme!
Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Die GOZ-Nr. 1000 (Mundhygienestatus) wurde zwar nach der GOZ-Novellierung zum 1. Januar 2012 nicht wesentlich verändert, bringt aber regelmäßig Konfliktpotential und Abrechnungsschwierigkeiten mit sich. Daher befassen wir uns im dritten Teil unserer Beitragsserie näher mit dieser Ziffer.