Ein Privatpatient erhielt eine Füllung nach GOZ-Nr. 2120 und wurde eine Woche später am gleichen Zahn mit einer CEREC-Teilkrone nach der GOZ-Nr. 2220 versorgt. Nun verlangt seine Krankenversicherung eine Stellungnahme, warum eine adhäsive Füllung nach GOZ-Nr. 2120 berechnet wurde, obwohl eine Woche später eine CEREC-Teilkrone an diesem Zahn gefertigt wurde. Dies nehmen wir zum Anlass, die Abrechnung von Aufbaufüllungen nach GOZ-Nr. 2180 näher zu durchleuchten. Weiterhin dient das anschließende ...
In der Materialverwaltung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Heute gibt es kaum ein Depot, das sich nicht über Informationsunterlagen, Kataloge oder eine eigene Homepage aktiv und vor allem attraktiv ...
Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die ...
Bei der zahnärztlichen Behandlung von Minderjährigen bestehen einige Unsicherheiten – beim Abschluss des Behandlungsvertrags genauso wie bei den Fragen, an wen die Aufklärung überhaupt gerichtet werden muss und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung rechtswirksam ist. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte hierzu aufgezeigt.
Prophylaxeleistungen gehören zwar zum Standard in der zahnärztlichen Praxis. Dennoch verbergen sich hier und da Umsatzpotenziale, die Sie so vielleicht nicht vermutet hätten. Wir stellen Ihnen Beispiele vor.
Eine Patientin hatte sich insgesamt drei für den 12., 22. und 27. November 2012 angesetzte Behandlungstermine bei einem Zahnarzt reservieren lassen. Den ersten Behandlungstermin hatte sie wegen einer persönlichen ...
Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 18. März 2013 (Az. 19 K 66 12/11, Abruf-Nr. 131692 ) entschieden, dass eine Begründung für einen erhöhten Steigerungssatz in der Rechnung nachgereicht werden kann. Hintergrund: Eine Beihilfestelle hatte bei einem Beamten einige Ziffern nicht anerkannt, weil es die Begründung für die Überschreitung des 2,3-fachen Satzes als unzureichend ansah. Die Beamtin klagte dagegen und bekam Recht.