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Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hat am 17. Juli 2015 (Az. L 11 KR 211/15) entschieden: Auch im Falle einer Parodontitis müssen die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht ...
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte unter Auflagen einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien. Damit wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht, in den Richtlinien künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom Kinderarzt (Pädiater) zum Zahnarzt zu verankern. Diese enge Verbindung bestehender zahnärztlicher und ärztlicher Prävention ist ein wichtiger Schritt vor der Einführung weiterer ...
DENTSPLY International und Sirona Dental Systems gaben jetzt bekannt, dass die Aufsichtsräte beider Unternehmen einstimmig dem definitiven Fusionsvertrag zugestimmt haben. Er macht das neue Unternehmen zum weltweit ...
Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist bei einem Verstoß gegen das Splittingverbot des BEMA-Z berechtigt, die Honoraranforderungen nachträglich zu berichtigen. Das Splittingverbot steht mit höherrangigem ...
Wie werden Abformungen korrekt abgerechnet? Wann ist eine Zahnfarbbestimmung abrechenbar? Was gilt, wenn ein Patient während der Behandlung verstirbt? Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell bietet direkt umsetzbare Lösungen für 10 typische Praxisfragen zur Abrechnung von Zahnersatz.
Ob Anamnese, Aufklärung, Behandlung oder Dokumentation: Aktuelle Rechtskenntnisse gehören zu den Grundpfeilern zahnärztlicher Arbeit. Mit dem neuen IWW-Webinar bleiben Sie einfach und bequem auf dem neuesten Stand. Holen Sie sich Ihr Praxis-Update einmal im Quartal in nur 2 Stunden am PC!
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Empfiehlt ein Vertreter einem gesetzlich Versicherten den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV), besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Macht der Vertreter dabei einen Fehler, kehrt sich die Beweislast zu seinen Lasten um und er schuldet Schadenersatz. So lautet das Resümee einer Entscheidung des OLG Hamm.