01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Zielleistungsprinzip
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung vom 16. März 2006 (Az: III ZR 217/05 - Urteil unter
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Abruf-Nr.
060920
) mit der Auslegung des so genannten Zielleistungsprinzips befasst, das in § 4 Abs. 2a der GOÄ bzw. § 4 Abs. 2 Satz 2 der GOZ verankert ist. Zwar ging es in dem Urteil allein um Gebührenpositionen der GOÄ, allerdings liefert die Entscheidung allgemeine Kriterien zur Abgrenzung von Ziel- und Teilleistungen.
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Bei der Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Entfernung von Zähnen und Implantaten bestehen zwischen der Kassenabrechnung nach Bema und der Privatabrechnung nach GOZ etliche Unterschiede. Ein umfassendes Wissen auf diesem Sektor ist wichtig, um das Ihnen zustehende Honorar optimal realisieren zu können. Zudem können Sie auf eventuelle Einwände privater Krankenversicherungen und Beihilfestellen mit fundierten Argumenten konkreter reagieren und damit die Patienten bei der ...
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Unter der GOZ-Nr. 203 werden „besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (zum Beispiel Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte und Frontzahnbereich“ abgerechnet. Dabei wird die Bestimmung „je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ immer wieder von privaten Kostenerstattern aufgegriffen, die diese Einschränkung so interpretieren, dass die Nr. 203 in einer Kieferhälfte oder einem ...
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Laborleistungen
Frage:
„Unser Fremdlabor berechnet bei einer vollständigen Unterfütterung einer Prothese immer zwei Modelle nach BEB 0002 und die Position 0401 für die Einstellung eines Modellpaares in den Fixator bzw. beim Kassenpatienten zweimal das Modell nach BEL 0010 und den Fixator nach BEL 0112. Wie ist das möglich, da wir ja nur eine Abformung mit der Prothese vornehmen? Weiterhin gießen wir bei Versorgungen in einem Kiefer immer das Gegenkiefermodell selbst aus und berechnen es zum Beispiel ...
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Privatabrechnung nach GOZ und GOÄ
In diesem Beitrag stellen wir wieder eine Reihe von Behauptungen zur Abrechnung nach GOZ/GOÄ auf, deren Wahrheitsgehalt Sie überprüfen sollen. Bitte raten Sie nicht nur, sondern versuchen Sie, Ihre Entscheidungen zu begründen. Die Auflösung mit zugehörigen Erläuterungen finden Sie auf den Seiten 17 und 18.
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Privatliquidation
Im siebten Teil unserer Beitragsserie zu spezifischen Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor befassen wir uns mit Leistungen der Teile H (Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen) und E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) der GOZ.
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA ·
Frage:
„Unsere Abrechnungssoftware bringt in der Leistungsbeschreibung nur die GOZ-Kurztexte, also zum Beispiel für die Nr. 407 den Text ´Subgingivale Konkremententfernung/Kürettage´. Die Abrechnungsnummer wird selbstverständlich auch mit aufgeführt. Kürzlich erhielt eine beihilfefähige Patientin nach Einsendung eines Kostenvoranschlages für eine Parodontalbehandlung folgende Antwort zu der mit dem 2,3fachen Satz beantragten Nr. 407:
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus PA · Privatabrechnung nach GOZ und GOÄ
Nachfolgend finden Sie die Lösungen für die Fragen von Seite 13:
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus PA · Recht
Frage:
„Ich führe eine reine Bestellpraxis und habe für einen Patienten einen Termin am Samstag außerhalb der regulären Sprechstunde vereinbart, zu dem der Patient nicht erschienen ist. Kann ich nun Ausfallhonorar und auch Fahrtkosten geltend machen? Ich bin von meiner Wohnung aus 30 Kilometer in die Praxis gefahren.“
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus PA · Alveolotomie
Frage:
„Bei einem Privatpatienten werden drei nebeneinander stehende Zähne extrahiert. Anschließend wird der Kieferknochen im Bereich der entfernten Zähne mit einer Luer‘schen Zange begradigt, was mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Was kann man dafür abrechnen: die GOZ-Nr. 322 oder die GOZ-Nr. 323 oder gar die GOÄ-Nr. 2670?“
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