Beinahe hätte man sich es denken können: Ein Zahnarzt darf keine Faltenunterspritzungen und Behandlungen mit Botulinumtoxin über den „Lippenrotbereich“ hinaus vornehmen. Ausnahme: Er hat zusätzlich eine ärztliche Approbation oder verfügt über eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 18. April 2013 entschieden (Az. 13 A 121/11, Abruf-Nr. 132031 ). Damit bestätigte es das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. April 2011 (Az. 1419/08).
Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihres Gebisses festgestellt worden ist. Das kann später zu Schwierigkeiten mit ...
Sparen beim Zahnersatz. Dieser aus Sicht der Patienten durchaus verständliche Wunsch führt gelegentlich dazu, dass man als Zahnarzt gefragt wird, warum die Laborkosten so hoch seien und ob es nicht eine preiswerte ...
Ein alltäglicher Vorgang: Der Patient wird behandelt, der Zahnarzt stellt die Rechnung. Doch statt zu bezahlen wendet der Patient ein, die Behandlung sei eine rechtswidrige Körperverletzung gewesen, weil er nicht aufgeklärt worden sei und somit nicht in die Behandlung habe einwilligen können – er müsse also nicht zahlen. Mit einem solchen Fall, der zunächst vor dem Landgericht (LG) und später vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main spielte, hatte sich das Bundesverfassungsgericht in einer ...
Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und privaten Krankenversicherungen (PKVen) über die medizinische Notwendigkeit geplanter zahnprothetischer Behandlungen und über den Umfang der Kostenerstattung sind keine ...
Das Amtsgericht München hat am 8. Mai 2013 (Az. 182 C 1061/10) entschieden, dass eine Abrechnungsstelle keinen Anspruch auf das Honorar in Höhe von knapp 5.000 Euro für die Implantatversorgung eines Zahnarztes hat.
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 23. April 2013 (Az. 1 A 2617/12, Abruf-Nr. 131694) entschieden, dass die Durchführung eines Voranerkennungsverfahrens für Zahnimplantate nach dem nordrhein-westfälischen Beihilferecht auch in Bezug auf die Indikation „Einzelzahnlücke“ erforderlich ist.