Die zahnärztliche Dokumentationspflicht ist zunächst eine Berufspflicht. Sie hat aber auch eine wichtige Beweisfunktion. Gemäß § 630f Abs. 1 BGB ist der Behandelnde verpflichtet, zum Zwecke der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für ...
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat mit Urteil vom 12. Januar 2016 (Az. 410d C 150/15, Abruf-Nr. 146467 ) entschieden, dass die konkrete Rechnung den formalen Anforderungen von § 10 GOZ nicht genügte.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben das Formular „Heil und Kostenplan“ für Zahnersatz geändert. Die Vereinbarung wurde am 22. Januar 2016 unterschrieben und ist 1.
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Schmerztherapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Versicherten der Barmer GEK aus Witten entschieden, der nach einem Unfall an schweren chronischen Schmerzzuständen leidet und über eine betäubungsmittelrechtliche Sondergenehmigung zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten verfügt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21. Januar 2016 (Az. 27 C 11833/14) entschieden, dass im konkreten Fall die Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen rechtswirksam war.
In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf jetzt entschieden, dass die GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung) neben Füllungsleistungen (hier GOZ-Nr. 2100) entgegen der Ansicht der privaten ...
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Im Praxisalltag kommt es regelmäßig vor, dass der Patient mitteilt, über einen Dritten – ein Elternteil oder der Ehepartner – versichert zu sein. Daran schließt sich ebenso regelmäßig die Bitte an, die Rechnung auf den (Haupt-)Versicherungsnehmer auszustellen. Ob die Rechnung damit tatsächlich auf den Richtigen ausgestellt wird, ist allerdings eine andere Frage. Der Zahnarzt oder vielmehr sein Praxispersonal sollte dies vorher klären, damit die Honorarforderung im Zweifel auch durchgesetzt werden kann.