Am 3. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen („Antikorruptionsgesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 25 vom 3.6.2016, S. 1254). Es ist am Tag danach in Kraft getreten, nachdem es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag am 14. April 2016 gebilligt wurde und am 13. Mai 2016 den Bundesrat passiert hat.
Laut § 13 Abs. 3a SGB V muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über den Antrag eines GKV-Patienten entscheiden, ansonsten gelten die Leistungen als genehmigt und der Patient hat Anspruch auf Kostenerstattung ...
Das Amtsgericht (AG) Bad Homburg befasste sich im Urteil vom 19. April 2016 (Az. 2 C 2200/14 29, Abruf-Nr. 185964 unter pa.iww.de ) mit Fragen zur Berechnung zahnärztlicher Einzelleistungen bei einer Wurzelbehandlung.
Ein Zahnarzt kann für eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsanästhesie haften, wenn er den Patienten über die als echte Alternative mögliche Behandlung mittels intraligamentärer Anästhesie nicht aufgeklärt hat und die vom Patienten f ür den zahnärztlichen Eingriff erteilte Einwilligung deswegen unwirksam gewesen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 19. April 2016 (Az. 26 U 199/15) entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat jetzt seine neue Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern im Jahre 2015 vorgelegt. Dieser Beitrag enthält einige Ergebnisse aus dem Bereich der Zahnmedizin.
Nur die Hälfte aller 250.000 Wurzelfüllungen, die in Schweden jährlich im öffentlichen zahnärztlichen Gesundheitsdienst gelegt werden, haben eine gute Qualität. Eine Dissertation suchte nach den Gründen dafür.
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Das Verhältnis zwischen privat Versicherten und ihrem Versicherer ist durch ein strukturelles Ungleichgewicht gekennzeichnet. Informationsansprüche gegen die Versicherung haben daher eine besondere Bedeutung.