28.02.2017 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
In seinem Urteil vom 28.10.2016 hat sich das Amtsgericht (AG) Siegburg (Az. 102 C 118/15, Abruf-Nr. 192143 unter pa.iww.de ) mit der Frage befasst, ob das Entfernen vorhandener Wurzelkanalfüllmaterialien gesondert berechnet werden kann.
28.02.2017 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
In der Zahnarztpraxis wird vor einer kostenaufwendigen zahnärztlichen Versorgung in der Regel ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt, damit der Patient vorab den Umfang der tariflichen Erstattungsleistung seines ...
14.02.2017 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Nicht wenige Zahnärzte sind in so genannten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) – früher: Gemeinschaftspraxen – tätig, d. h. sie rechnen gegenüber der KZV gemeinsam unter einer einzigen Abrechnungsnummer ab.
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07.02.2017 · Nachricht · Landgericht Mönchengladbach
Das Landgericht Mönchengladbach hat entschieden (Urteil vom 7. Januar 2015, Az. 4 S 74/14): Klärt ein Zahnarzt einen Patienten nicht hinreichend über die Konsequenzen auf, die das Unterlassen einer gebotenen Behandlung nach sich ziehen kann, haftet er für mögliche Folgen.
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26.01.2017 · Fachbeitrag ·
Recht
Die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungsmaßnahmen bei Erwachsenen haben private Krankenversicherungen in ihren Tarifbedingungen in aller Regel vertraglich ausgeschlossen. Diese Maßnahmen werden nur bis zum 18.
26.01.2017 · Fachbeitrag ·
Recht
Die Dokumentation kann in einem Honorar- und/oder Haftungsprozess der entscheidende Faktor sein. Schon vor diesem Hintergrund sollte es das originäre Interesse in der Zahnarztpraxis sein, die in einer Vielzahl von ...
11.01.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu überwachen, dass gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen wird. Ein möglicherweise bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis – sei es wegen einer Lebensgemeinschaft oder sonstiger freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen – ändert daran nichts (BSG 28.09.16, B 6 KA 14/16 B, Beschluss).
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