In einem wegweisenden Urteil vom 21.07.2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main „Wildwuchs“ und wettbewerbswidriges Verhalten bei der zahnärztlichen Abrechnung eine deutliche Absage erteilt (Az. 6 U 136/15, Abruf-Nr. 188875). Das Urteil wurde von der Landeszahnärztekammer Hessen erstritten. Es zeigt, dass die Preisregeln der GOZ verbindlich sind und von ihnen auch bei PZR und Bleaching nicht abgewichen werden darf.
Bei der ganzheitlichen Zahnmedizin steht der Mensch als Ganzes im Fokus. Ganzheitliche Zahnmediziner widmen sich Zusammenhängen zwischen Zähnen und den übrigen Organen des Körpers. Diagnostik und Therapie sind ...
Ein Unternehmen ist zum Löschen fehlerhafter Online-Einträge auf Drittseiten auch dann verpflichtet, wenn es diese falschen Inhalte selbst nicht verursacht hat (LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2016, Az: 312 O 574/15).
In seinem Urteil vom 23.05.2016 (S 12 KA 2/16) kommt das Sozialgericht Marburg zum Ergebnis, dass eine beharrliche Nichterfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht die Entziehung der Zulassung rechtfertigen kann. Im konkreten Fall konnte ein vertragsärztlich tätiger Neurochirurg keine Nachweise für Fortbildungen im Zeitraum von 2007 bis 2012 vorlegen, weswegen ihm die zuständige Kassenärztliche Vereinigung mit Honorarkürzungen drohte. Nach mehreren Mahnungen entzog der Zulassungsausschuss für Ärzte dem ...
In einem bemerkenswerten und wegweisenden Urteil vom 21.07.2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main „Wildwuchs“ und wettbewerbswidriges Verhalten bei der zahnärztlichen Abrechnung eine deutliche ...
Die ambulante Tätigkeit als Zahnarzt ist gemäß § 30 Nr. 2 Heilberufsgesetz NRW Voraussetzung für die Pflicht zur Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst. Damit ist sie auch Voraussetzung dafür, zu einem ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Am 01.07.2025 tritt die neugefasste PAR-Richtlinie in Kraft, mit der vor allem die fehleranfällige UPT-Berechnung vereinfacht werden soll. Was das für die Abrechnungspraxis bedeutet und wie Sie die Änderungen richtig umsetzen, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell.
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Der Leitsatz eines aktuellen Urteils des OLG Frankfurt am Main vom 12. Mai 2016 (Az. 17 U 122/14) lautet: „Zur Frage, ob die Kosten eines Zahnimplantats nach einer Frontzahn-Verletzung als unfallbedingt vermehrte Bedürfnisse zu ersetzen sind, wenn der Zahn zwischenzeitlich als Stiftzahn versorgt worden war und später entzündungsbedingt entfernt werden musste.“