Der Fall: Der 1975 geborene, bei der beklagten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) versicherte Patient ist wegen Wirbelsäulenversteifung und geistiger Behinderung (bisher Pflegestufe III) zu eigenständiger Mundhygiene nicht in der Lage. Er lässt nur eingeschränkt zu, dass seine Mutter diese vornimmt. Die Krankenkasse lehnte seinen Antrag auf Bewilligung einer wöchentlichen Zahnreinigung durch seine Zahnärztin ab. Er ließ sich zehnmal auf seine Kosten von seiner Zahnärztin die Zähne reinigen.
Laut statistischer Auswertung der von gesetzlichen Krankenkassen bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen erhobenen Daten für das Jahr 2016 hat sich die Zahl der Verdachtsfälle bezogen auf Behandlungsfehler um ...
Seit einem Jahr gilt das Antikorruptionsgesetz. Die Strafvorschriften der §§ 299a, 299b und 300 wurden neu in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt, um die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter ...
Seit die GOZ 2012 in Kraft ist, haben sich gebührenrechtliche Streitigkeiten bei der Kostenerstattung vermindert. Das gilt allerdings nicht im Bereich der Erstattung analog berechneter zahnärztlicher Leistungen. Diese nehmen nach aktuellen Erhebungen immer noch Platz 1 der Leistungskürzungen ein, gefolgt von Kürzungen bei den Material- und Laborkosten.
Das Sozialgericht (SG) Schwerin entschied am 07.03.2017 (Az. S 3 KA 57/15 ER): Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Mecklenburg-Vorpommern durfte bei einem Zahnarzt das Honorar pauschal in Höhe des ...
Der Fall: Ein Zahnarzt hatte bei einem Patienten eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Einige Monate danach trat bei ihm ein Tinnitus auf. Der Patient führte dies auf die Wurzelbehandlung zurück und verklagte den ...
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Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Das Landgericht Hamburg hat in seinem am 30.05.2017 verkündeten Urteil das Partnerfactoring für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen.