Die Fälle, in denen Patienten zahnärztliche Leistungen beanstanden, nehmen stetig zu. Gleiches gilt für die Anzahl der durch Patienten eingeleiteten Gutachter- und Schlichtungsverfahren. Unzufriedene Patienten zahlen kein Honorar, beschweren sich bei ihren Kostenträgern und äußern ihre Erfahrungen in Internetforen. Die Kenntnis der Verfahrensabläufe und ein professioneller Umgang können nicht nur diesen Ärger, sondern auch gerichtliche Streitigkeiten sowie Arbeits- und Kostenaufwand vermeiden, zumindest ...
Mit Urteil vom 30.01.2017 (Az. 1 U 15/16, Abruf-Nr. 192278 ) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle insbesondere mit der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei der extrem kostenintensiven ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung als beihilfefähig anzuerkennen sind.
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Ob Anamnese, Aufklärung, Behandlung oder Dokumentation: Aktuelle Rechtskenntnisse gehören zu den Grundpfeilern zahnärztlicher Arbeit. Mit dem neuen IWW-Webinar bleiben Sie einfach und bequem auf dem neuesten Stand. Holen Sie sich Ihr Praxis-Update einmal im Quartal in nur 2 Stunden am PC!
(Wieder) fit für die Abrechnung in 4 x 2 Stunden am PC
Sie haben eine Wieder- oder Quereinsteigerin in der Praxis, die schnell Sicherheit in der Abrechnung gewinnen soll? Der neue IWW-Online-Lehrgang vermittelt das nötige Praxiswissen in kürzester Zeit. Nach 4 Terminen können die Teilnehmerinnen ärztliche Leistungen vollständig und sauber abrechnen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) darf nicht ihren Anspruch auf Rückforderung von Honorar aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegen den Anspruch aus Gerichtskostenerstattung des Zahnarztes aufrechnen (LSG Niedersachsen-Bremen 09.01.2017, L 3 KA 87/16 B ER).