Laut § 10 Abs. 3 GOZ muss sich aus der Rechnung des Zahnarztes die Begründung ablesen lassen, warum eine Abrechnung oberhalb des 2,3-fachen Regelsatzes im konkreten Fall angezeigt war. Diese Begründung muss aus Sicht eines medizinischen und gebührenrechtlichen Laien heraus verständlich sein. Stichwortartige Kurzbegründungen sind, wenn sie diese Anforderungen erfüllen, zulässig und auch ausreichend. Diese Grundsätze betonte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Az. 26 K ...
Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto im Auftrag der drei Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin 1.000 gesetzlich Versicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine ...
In Halle stehen zurzeit eine Zahnärztin und ein Zahnarzt vor Gericht. Sie werden beschuldigt, Leistungen doppelt abgerechnet und damit einen Schaden in Höhe von rund 130.000 Euro verursacht zu haben.
Das Thema „Hygiene in der Zahnarztpraxis“ ist aktueller denn je. Die Novellierung der RKI-Richtlinien, die aktualisierten Empfehlungen der KRINKO/BfArM und neue gesetzliche Regelungen tragen dazu bei, dass Hygienemanagement in der Hektik des Praxisalltags zu kurz kommt. Im ersten Seminar am 07.06.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr erfahren Sie von der Hygiene-Beraterin Viola Milde, worauf es wirklich ankommt, wenn Sie eine behördliche Begehung gut überstehen wollen. Nähere Informationen zu den Inhalten sowie ...
Die Fälle, in denen Patienten zahnärztliche Leistungen beanstanden, nehmen stetig zu. Gleiches gilt für die Anzahl der durch Patienten eingeleiteten Gutachter- und Schlichtungsverfahren. Unzufriedene Patienten zahlen ...
Mit Urteil vom 30.01.2017 (Az. 1 U 15/16, Abruf-Nr. 192278 ) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle insbesondere mit der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei der extrem kostenintensiven ...
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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).