FRAGE : „Die GOÄ-Nr. 4 für die Unterweisung der Bezugspersonen – hier die Eltern – wird bei Kindern nicht erstattet. Die Kassen behaupten, dies ginge nur bei Personen mit Handicap. Mit Kindern sei aber die Kommunikation möglich und diese würden auch die Ausführungen des Zahnarztes verstehen. Müssen wir das so akzeptieren?
In diesem Beitrag beantworten wir einige Fragen unserer Leser, unter anderem zum Beitrag über Mehrkostenleistungen in der letzten Ausgabe. Außerdem beantwortet PA folgende Fragen: Wie rechne ich die mikrobiologische ...
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend geben wir Ihnen Antworten auf Fragen zur Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision, zur Zahnsteinentfernung an einem Retainer in der Unterkiefer-Front und zur Behebung eines Risses bei einer Teleskopkronen-Prothese.
Nachfolgend beantworten wir zwei Fragen von Zahnarztpraxen zur Abrechnung einer nicht chirurgischen -Belagentfernung und zur Beanstandung einer Berechnung durch einen Kostenerstatter.
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
(Wieder) fit für die Abrechnung in 4 x 2 Stunden am PC
Sie haben eine Wieder- oder Quereinsteigerin in der Praxis, die schnell Sicherheit in der Abrechnung gewinnen soll? Der neue IWW-Online-Lehrgang vermittelt das nötige Praxiswissen in kürzester Zeit. Nach 4 Terminen können die Teilnehmerinnen ärztliche Leistungen vollständig und sauber abrechnen.
Ob Anamnese, Aufklärung, Behandlung oder Dokumentation: Aktuelle Rechtskenntnisse gehören zu den Grundpfeilern zahnärztlicher Arbeit. Mit dem neuen IWW-Webinar bleiben Sie einfach und bequem auf dem neuesten Stand. Holen Sie sich Ihr Praxis-Update einmal im Quartal in nur 2 Stunden am PC!
Frage: „Die Beihilfe sagt, dass es sich bei Implantaten und Implantatteilen um nicht gesondert berechenbare Auslagen handele. Die Kosten für die Auslagen seien immer dem Zahnarzthonorar zuzuordnen! Wie kann ich dagegen argumentieren?“