11.07.2011 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 31. Mai 2011 (Az: 2 S 191/11, Abruf-Nr. 112470 ) verlautbaren lassen, dass eine Sicherung der Okklusion mittels Einsatzes der Invisalign -Technik im konkreten Fall medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen war. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sah sich daraufhin gezwungen, die Kosten der Behandlung einschließlich sämtlicher Materialkosten zu tragen.