07.07.2014 · Fachbeitrag ·
Dokumentation
Im dritten Teil dieser Serie befassen wir uns mit der Dokumentation von prophylaktischen Leistungen (Abschnitt B – GOZ). Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn bzw. die behandelte Region sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so kann man die Abrechnung rechtssicher gestalten und Honorarverluste vermeiden.
30.05.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 4. April 2014 (Az. 2 S 78/14, Abruf-Nr. 141580 unter pa.iww.de ) in der Berufungsinstanz entschieden, dass im Urteilsfall die GOZ-Nr. 2390 (Trepanation) nicht ...
30.05.2014 · Fachbeitrag ·
Dokumentationsleitfaden, Teil 2
Im zweiten Teil der Serie befassen wir uns mit der Dokumentation von Anästhesien. Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn bzw. die behandelte Region sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten ...
09.05.2014 · Nachricht · Patienteninformation
Fast täglich werden wir gefragt, ob die Kosten für eine PZR von der Krankenkasse teilweise oder komplett übernommen werden. Über das Vergleichsportal www.krankenkasseninfo.de haben Sie die Möglichkeit, schnelle und gezielte Informationen über freiwillige Zusatzleistungen Ihrer ortsansässigen Krankenkassen zu sammeln. Erstellen Sie daraus ein Informationsblatt, so ist das eine wichtige Hilfe für die ZFA oder die ZMP, denn sie kann die Patienten gleich auf die vorhandenen Möglichkeiten hinweisen. Damit ...
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29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Das im vergangenen Jahr gegründete „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ – bestehend aus Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe – hat Beschlüsse zu GOZ-Auslegungsfragen gefasst. Im Einzelnen:
29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Zum 1. Januar 2012 wurde mit der Novellierung der GOZ auch die Nr. 229 geändert. Die neue GOZ-Nr. 2290 lautet nun: „Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes ...
04.04.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Die Abrechnung der prä- und postendodontischen Kompositfüllung richtet sich nach der individuellen Indikation und dem Behandlungsablauf. Abzugrenzen ist die Berechnung nach der GOZ-Nr. 2180 von der Berechnung nach den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120. In diesem Beitrag werden die unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten aufgezeigt und es wird erläutert, wie Sie auf Erstattungsprobleme Ihrer Patienten reagieren können.