Die alte Krankenversichertenkarte wird zum 1. Januar 2015 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Darauf haben sich die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte (KBV), der Zahnärzte (KZBV) und die Krankenkassen verständigt. Ab dem 1. Januar 2015 können die Versicherten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch mit der eGK ihren Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Die wichtigsten Informationen für Ihre Praxis haben wir nachfolgend zusammengefasst.
„Wann muss ich wiederkommen?“ lautet die wohl am häufigsten gestellte Patientenfrage. Neben der Vereinbarung von Folgeterminen im aktuellen Behandlungsablauf wird diese Frage stets nach Abschluss einer Behandlung ...
Entgegen vorheriger Verlautbarungen wird das neue BEL II – 2014 erst am 1. April 2014 in Kraft treten (siehe PA 12/2013, Seite 4 f.). Unter anderem fehlten noch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu beschließenden ...
In der Materialverwaltung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Heute gibt es kaum ein Depot, das sich nicht über Informationsunterlagen, Kataloge oder eine eigene Homepage aktiv und vor allem attraktiv präsentieren möchte. Dabei wurde auch die Online-Bestellung eingeführt, die immer mehr Anhänger findet. Doch was bringt den Zahnarztpraxen diese Art der Bestellung und Materialverwaltung? Ist das wieder eine dieser zeitaufwendigen Spielereien, oder erleichtert sie den wöchentlichen Arbeitsablauf ...
Grundsätzlich müssen alle Heil- und Kostenpläne vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und ...
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Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
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Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
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Zum 31. Dezember 2012 stellt die Deutsche Post ihr Produkt „Infobrief“ ein. Damit entfällt für Zahnarztpraxen die Möglichkeit, geringe Stückzahlen inhaltsgleicher Briefe zu einem günstigen Portopreis zu versenden. Zusätzlich will die Post das Briefporto für Standard- und Maxibriefe erhöhen.