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  • 22.10.2021 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Hausgeldklage der verwalterlosen Zweier-WEG

    | Klagt eine verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vorschuss ein, wird sie von den Wohnungseigentümern vertreten, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht als Partei im Prozess gegenüberstehen (LG Frankfurt/Main 15.7.21, 2-13 S 5/21, Abruf-Nr. 225074 ). |