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  • 16.12.2025 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Erneuerung des Warmwasserspeichers: Ausreichende Informationsgrundlage erforderlich

    | Soll ein Warmwasserspeicher erneuert werden, weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, reicht der bloße Hinweis auf das Alter der Anlage als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Ein Beschluss, der Eigentümern ab der zweiten Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen die Kosten auferlegt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung (AG Spandau 1.7.25, 19 C 47/24 WEG, Abruf-Nr. 251146 ). |