24.10.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum
Erhaltungslast kann auf Wohnungseigentümer übertragen werden
Eigentümer können vereinbaren, dass nicht die Gemeinschaft, sondern ein Eigentümer geschlossene Bereiche oder Teile des gemeinschaftlichen Eigentums selbstständig erhalten muss. Weist die Teilungsordnung einzelnen Eigentümern die Erhaltungslast für Balkon- und Dachterrasseninnenseiten mit Geländer zu, umfasst diese die Geländer insgesamt, nicht nur deren Innenseiten (AG München 11.4.24, 1293 C 18170/23).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig