Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.10.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Erhaltungslast kann auf Wohnungseigentümer übertragen werden

    Eigentümer können vereinbaren, dass nicht die Gemeinschaft, sondern ein Eigentümer geschlossene Bereiche oder Teile des gemeinschaftlichen Eigentums selbstständig erhalten muss. Weist die Teilungsordnung einzelnen Eigentümern die Erhaltungslast für Balkon- und Dachterrasseninnenseiten mit Geländer zu, umfasst diese die Geländer insgesamt, nicht nur deren Innenseiten (AG München 11.4.24, 1293 C 18170/23).