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  • 22.10.2021 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Eigentümergemeinschaft muss die Selbstbeteiligung aus der Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschaden tragen

    Der Selbstbehalt bei der Gebäudeversicherung ist bei einem Leitungswasserschaden nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Eigentümergemeinschaft aufzuteilen. Die Gemeinschaft trägt ihn allein (LG Frankfurt/M. 20.5.21, 2-13 S 149/19, Abruf-Nr. 225073 ).