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  • 04.12.2025 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Beauftragung eines Rechtsanwalts ohne Alternativangebote

    | Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Anwälte vorliegen. Dies gilt auch, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Es steht im Ermessen der Eigentümer, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine vom Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahme nachträglich zu genehmigen. Dies ist rechtmäßig, wenn die Maßnahme selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH 18.7.25, V ZR 76/24, Abruf-Nr.  250196 ). |