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  • 27.06.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Aufwendungsersatzanspruch des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft

    | Befreit ein Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft dieselbe von einer Verbindlichkeit, indem es für sie in Vorlage tritt, kann es nach seinem Ausscheiden nicht den einzelnen Miteigentümer für die Erstattung seiner Kosten in Anspruch nehmen, sondern nur die Gemeinschaft als solche (BGH 25.3.22, V ZR 92/21, Abruf-Nr. 229031 ). |