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  • 22.09.2015 · Fachbeitrag · Wohnungseigentümerversammlung

    Eigentümer muss nicht an Versammlung teilnehmen

    | Ein Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet an einer Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen oder in dieser bis zum Ende zu bleiben. Eine solche Pflicht ist weder dem WEG zu entnehmen noch gibt es eine entsprechende Treuepflicht des Wohnungseigentümers. |