22.10.2013 · Fachbeitrag · Winterdienst
Nur Gehweg vor dem eigenen Grundstück muss geräumt werden
Zum Winterdienst verpflichtete Anlieger müssen nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumen und streuen. Zu mehr sind sie nicht verpflichtet (VG Berlin 29.8.13, VG 1 K 366.11, Abruf-Nr. 133199 ).
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