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  • 22.10.2013 · Fachbeitrag · Winterdienst

    Nur Gehweg vor dem eigenen Grundstück muss geräumt werden

    Zum Winterdienst verpflichtete Anlieger müssen nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumen und streuen. Zu mehr sind sie nicht ­verpflichtet (VG Berlin 29.8.13, VG 1 K 366.11, Abruf-Nr. 133199 ).